STVZO-ECE
Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad, geht das eigentlich? Ja! Es geht und es widersprach 2021 keiner aktuellen Gesetzgebung. Sie sind explizit nicht verboten aber auch nicht erlaubt. Der Gesetzgeber drückt sich bei der Beleuchtung und dem Zubehör, gelinde gesagt, etwas schwammig aus. Zitat: " Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger [...] sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig." Die Dunkelheit verdeckt alles.
"Blinker am Fahrrad sind verboten!" - Nur weil wir Radfahrer uns (seit ca 1906) bereiterklärt haben den Blechbüchsen per Handzeichen zu zeigen wo es lang geht, kann das Fahrrad dennoch funktionierende Fahrtrichtungsanzeiger besitzen und einsetzen.
Und die Grundsatzfrage: "Ist ein Fahrrad ein Fahrzeug?" - "JA" oder "nein", ist eindeutig geregelt in der
->StVO § 24 (1) "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung."
Ein Fahrrad ist kein ähnliches Fortbewegungsmittel. Eindeutig benannt ist es in
->StVZO § 63a (1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
Ein Fahrrad ist eigentlich gar nichts? Und deshalb sollen sicherheitstechnische Hilfsmittel, wie zum Beispiel Fahrtrichtungsanzeiger nicht zulässig sein? Hier ist der Gesetzgeber gefordert eine klare Regelung zu treffen. Bis dahin ist
->StVZO § 67 a Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (2021 07)
(1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.
Fahrtrichtungsanzeiger sind eine Ergänzung und gehen über das "sind" hinaus.
Konformität
Wann ist ein Produkt ->StVZO konform?
Wenn das Produkt durch ein unabhängiges Prüfinstitut, nach festgelegten, gesetzlichen Regularien, als konform bewertet wurde. Es erfolgt eine Freigabe mittels einer Typengenehmigung durch die Behörde des Landes, indem die Freigabe beantragt wurde. In Deutschland durch das ->Kraftfahrzeugbundesamt, dass dazu unabhängige Prüfstellen beauftragt.
Der Hersteller muss dazu umfangreiche Dokumentation wie Zeichnung, Beschreibung des Produktes, der Aufgabe und/oder des Einsatzzweckes, des Verbau, der verwendeten Materialien und weitere Dokumentationen, die je nach Anforderung variieren können, erstellen. Er muss den Nachweis eigener Prüfungen zur Sicherstellung der Produkt- und Fertigungsqualität vorlegen. Vergleichbar ist eine Baumusterfreigabe mit dem Aufwand zur Erstmusterfreigabe zwischen Lieferant und Endanbieter mittels eines EMPB (Erstmuster Prüfbericht) in der Entwicklung eines Kraftfahrzeuges.
Da nicht jeder Hersteller technisch und finanziell in der Lage ist alle Prüfungen eigenverantwortlich vorzunehmen, gibt es übergeordnete Prüfstellen, wie zum Beispiel das "Lichttechnische Institut der Fachhochschule Karlsruhe", die diverse Prüfung im Auftrage vornimmt.
Handzeichen ist Pflicht: Richtungswechsel mit dem Fahrrad
Zitat aus der Berliner Morgenpost Februar 2015
"Fahrradfahrer müssen wie motorisierte Verkehrsteilnehmer auf einen Richtungs- oder Spurwechsel hinweisen: Das Handzeichen ist Pflicht."
Ganz ruhig Brauner, rege dich nicht auf. Jedenfalls entstehen so Irritationen die nur schwer zu korrigieren sind.
weiter im Zitat "Roland Huhn, Jurist beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), verweist auf die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der es heißt: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Da Radfahrer keine Blinker haben, müssen sie ihre Hände benutzen."
Das veranlasste mich mal die Verordnungen, Gesetze und die Dokumentation der Dummschriften näher zu betrachten.
Was sind eigentlich ->Fahrtrichtungsanzeiger, die allgemein als Blinker bezeichnet werden und wo kommen sie her?
§ 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger
§ 54 StVZO Absatz 6 Satz 4 Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor
Aufgemerkt: "nicht erforderlich" ist nicht verboten.
§ 54 StVZO Absatz 6 Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Anmerkung: Und da steht dieser nachfolgende Unfug in Kollision mit der UNECE
§ 54 StVZO Absatz 4 Satz 2 Positionen
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen und darf die 1.200 mm nicht überschreiten.
Anmerkung: Kollidiert mit 53 ECE 6.3.3.1a und 6.3.3.1c
| 53 ECE 6.3.3.1 | | STVO 54.4.2 | |
vorn | 240 | | 340 | mm |
hinten | 180 | | 240 | mm |
§ 54 StVZO Absatz 6 und wenn doch
Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Anmerkung: Treffer, am Fahrrad darf ich Fahrtrichtungsanzeiger montieren.
§ 67 StVZO 201911 Lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad
Jetzt kommen wir zur Auflösung des Rätzel: "Am Fahrrad sind Blinker nicht gestattet!"
§ 67 StVZO Absatz 3 Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden weißen Scheinwerfer ausgerüstet sein. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig.
§ 67 StVZO Absatz 4 Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig.
Anmerkung: Nicht zulässig wäre von allen Lesern zu verstehen. Naja, von fast allen! Aber immer noch kein Wort davon, dass ein Fahrrad keine Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich als Blinker bezeichnet, haben darf.
StVO = Straßen Verkehrs Ordnung 2020
§9 StVO Absatz 1 Wer abbiegen will muss rechtzeitig die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen.
Anmerkung: Kein Wort von "hoch die Hand".
Elektrokleinstfahrzeugen
Seit 2019 gibt es die "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) am Straßenverkehr"
§5 eKFV Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen
§5 eKFV Absatz 4 Bei Elektrokleinstfahrzeugen ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend §67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässig.
Anmerkung 1: Hier ist der Gesetzgeber im Bezug auf Fahrräder dringendst gefordert.
ECE Regelwerke
Zusammenfassung der Regelwerke für den Europäischen Wirtschaftsraum.
Ohne der ->ECE kann der deutsche Michel nicht mehr existieren.
Auf der Seite zum EU-Recht sind die Regelwerke der Wirtschaftskommission für Europa, abgekürzt ECE für "Economic Commission for Europe" hinterlegt. Unter ->EU infopoint sollen menschliche Ansprechpartner gelistet sein, die einem in diesem Verwirrspiel helfen.
168/2013 EU- Verordnung - Fahrzeugklassen
Aktuelle Fassung vom 14.11.2020 Dokument 32013R0168
Artikel 4 Absatz 2.1.i
Fahrräder entsprechen der Fahrzeugklasse L1eA
Anmerkung: Verlasst euch nicht darauf das die gewünschten Informationen ohne Aufwand zu finden sind. Als Beispiel die Regelung Nr. 48
der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2019/57]
CELEX-Nummer: 42019X0057
Oder lieber die Regelung Nr. 48
der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2016/1723]
CELEX-Nummer: 42016X1723
Und weil es so schön ist die Regelung Nr. 48
der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
CELEX-Nummer: 42011X1206(03)
Alles schön unter einander gelistet bei eur-lex.
ECE 06 201008 Absatz 6 & 8
06 ECE 6.1 Fahrtrichtungsanzeiger Kategorien
Kategorie Lichtstärke cd
1 175
1a 250
1b 400
Anmerkung: Je Höher die Lichtstärke, um so geringer der seitliche Abstand zwischen Blinker und Hauptscheinwerfer.
06 ECE 6.2.2 Fahrtrichtungsanzeiger Signal
Ein akustisches oder optisches Signal muss erzeug werden wenn eine Lichtquelle ausfällt
06 ECE 8 Fahrtrichtungsanzeiger Farbe = gelb
48 ECE 5.15 Fahrtrichtungsanzeiger Farbe = orange
Anmerkung: Gelb ist ja ganz was Neues. Könnt ihr euch bitte einigen odes es so erklären das man es versteht?
06 ECE 6.5 Fahrtrichtungsanzeiger müssen mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) blinken.
ECE 48 200610 Anbau der Beleuchtung
48 ECE 2.6.2 Fahrtrichtungsanzeiger haben eine Lichtsignalfunktion
48 ECE 2.7.11 Fahrtrichtungsanzeiger dient dazu anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass der Fahrzeugführer die Absicht hat, die Fahrtrichtung zu ändern.
48 ECE 5.15 Fahrtrichtungsanzeiger Farbe = orange nach 06 ECR = gelb.
48 ECE 5.18 Montage am Lenker ist zulässig. Siehe 53 ECR 6.3.5 Lenkstange
Anmerkung: Eigendlich ist der Lenker ein Mensch der mit einer Lenkstange ein Fahrzeug lenkt.
48 ECE 5.21 50% der Leuchtfläche dürfen verdeckt sein
48 ECE 6.5.1 Anbauschema
48 ECE 6.5.4.2.2 Anbauhöhe der Lichtaustrittsfläche min. 350 mm max. 1.200 mm
48 ECE 6.5.7 Alle Blinker einer Fahrzeugseite müssen synchron blinken.
48 ECE 6.5.8 Optische und/oder akustische Funktionskontrolle mittels grüner Prüfleuchte
48 ECE 6.6.7 Elektrische Schaltung muss vorhanden sein.
Anmerkung: Ich lege mal einen Schaltplan bei
ECE 53 201307 Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
53 ECE 5.1 Die Beleuchtung ist schwingungsarm zu montieren.
Anmerkung: Da nehmen wir doch gummiumantelte Schellen oder PVC- U- Scheiben
53 ECE 5.3 Die Beleuchtung ist rechtwinklig oder parallel zur Standfläche des Fahrzeuges zu montieren. In jeder Richtung ist eine Toleranz von ± 3° zulässig.
53 ECE 5.4 Alle Maßangaben beziehen sich auf ein unbeladenes, fahrfertiges Fahrzeug.
53 ECE 6.3.1 Blinker Zwei pro Seite
53 ECE 6.3.2 Vorn Zwei der Kategorie 1, 1a, 1b, 2a, 2b, 5, 6 nach ECR 6 oder Zwei der Kategorie 11, 11a, 11b, 11c, 12 nach ECE 50.
Anmerkung: Die Kategorie wird nach der Lichtstärke eingeteilt und bestimmt den Abstand zum Hauptscheinwerfer.
53 ECE 6.3.3.1a Lichte Weite zwischen den leuchtenden Flächen VORN
53 ECE 6.3.3.1c Lichte Weite zwischen den leuchtenden Flächen HINTEN
Anmerkung: Kollidiert mit STVO 54.4.2
| 53 ECE 6.3.3.1 | | STVO 54.4.2 | |
vorn | 240 | | 340 | mm |
hinten | 180 | | 240 | mm |
53 ECE 6.3.5 Die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen mit der Lenkung (Lenkstange) mit schwenken.
ECE 60 201311 Schalter für Fahrtrichtungsanzeiger
60 ECE 5.1.3 Bedienteil an der Lenkstange für Fahrtrichtungsanzeiger müssen so angeordnet sein, dass der Fahrzeugführer sie erreichen kann, ohne den entsprechenden Handgriff loszulassen
60 ECE 6.4.3 Schalter für Fahrtrichtungsanzeiger an der Lenkstange
Das Bedienteil muss so beschaffen sein, dass bei Betätigung des linken Teils oder bei Bewegung nach links - vom Fahrersitz aus gesehen - die linken Fahrtrichtungsanzeiger eingeschaltet werden; dies gilt im umgekehrten Falle für die rechten Fahrtrichtungsanzeiger.
Das Bedienteil muss so gekennzeichnet sein, dass deutlich zu erkennen ist, auf welcher Seite des Fahrzeugs die Fahrtrichtungsanzeiger betätigt werden.
Entschuldigung
Ich bitte um Entschuldigung für die Menge an trockenen Text. Seit froh das ihr eine Zusammenfassung bekommt und die Gesetzestexte nicht selber lesen müsst. Bis ich verstanden haben was mir die Sesselhocker sagen wollen war ich mehrfach bereit aus dem Fenster zu springen und das Projekt aufzugeben.
Sollte jetzt einer auf Aktualität und laufender Pflege bestehen, hat er sich geirrt. Das werde ich nur machen wenn ich neue Informationen habe.
Auch übernehme ich keine Gewähr und damit Haftung für eventuelle überalterte oder sogar falsche Informationen. Redaktionelle Fehler sind ganz groß ausgeklammert.
Links
Und natürlich muss auch der Gesetzgeber seinen Senf dazu geben.
https://www.gesetze-im-internet.de/
Wobei die Europäische Union nicht fehlen darf
https://eur-lex.europa.eu/homepage.html